![]() SWS Gesellschaft für Glasbaubeschläge > Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für "Französische Balkone" Neuheiten Neue Produkte | Neue Redaktionsmeldungen | Referenzobjekte | Newsletter 19. Okt 2010 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für "Französische Balkone" |

Eine Brüstung ist eine Umwehrung bzw. eine Absturzsicherung in Form von Mauerwerk, Metallplatten, Holz, Sicherheitsglas oder sonstigen Materialien. Im Gegensatz zum Geländer handelt es sich bei einer Brüstung um eine weitestgehend geschlossene vertikale Fläche. Ab einer Absturzhöhe von 1 m muss eine Absturzsicherung vorgesehen werden, deren Höhe die Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer vorschreibt.
Auch das Mauerwerk unterhalb eines Fensters bezeichnet man als Brüstung (Fensterbrüstung). Soll ein Gebäude mit bodentiefen Fenstern ("Französische Fenster") versehen werden, müssen besondere Sicherheitsbelange, wie z. B. die Anbringung einer Absturzsicherung, berücksichtigt werden. |
Diese Absturzsicherung wird bei bodentiefen Fenstern oftmals durch einen brüstungshohen, so genannten "Französischen Balkon" realisiert. Neben der klassischen Ausführung in Form eines Metall-Geländers bietet sich als moderne Variante eine Absturzsicherung mit Glasfüllung an. Soll eine punktgestützte Konstruktion eingesetzt werden, so muss Verbundsicherheitsglas bestehend aus ESG mit 4 PVB-Folien (Poly-Vinyl-Butyral) eingesetzt werden! Sowohl thermisch vorgespanntes ESG als auch ESG-H (heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas) nach Bauregelliste A dürfen im Verbund verwendet werden.

VARIANTE 1

VARIANTE 2

VARIANTE 3
Architekten und Verarbeitern wird nun ein neues Planungs-Instrument an die Hand gegeben, das den sicheren Umgang mit dem Thema "Absturzsicherung für bodentiefe Fenster" ermöglicht:
Die SWS Gesellschaft für Glasbaubeschläge mbH hat im Februar dieses Jahres ihre Klemmhaltersysteme für die Anwendung als absturzsichernde Brüstungsverglasung durch die RWTH (Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen) prüfen lassen und ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) für ein Glasspektrum von mindestes 13,52 mm VSG bis einschließlich 21,52 mm VSG erhalten. Dabei können Spannweiten (Scheibenabmessungen) von min. 500 x 800 mm bis max. 1200 x 1000 mm eingesetzt werden
Das vorgenannte AbP gilt für verschiedene Konstruktionsvarianten. Beim Einsatz der Verglasungen nach TRAV entfallen für Architekten, Planer und Verarbeiter aufwändige Einzelversuche. Lediglich der Glasaufbau in Bezug auf das Scheibenformat ist - unter Berücksichtigung der relevanten Windlasten - noch durch einen Statiker festzulegen. Nähere Auskünfte erteilt der Anbieter: info@sws-gmbh.de
Sonstige Neuheiten von SWS Gesellschaft für Glasbaubeschläge |
| Datum | Beschreibung |
| 19. Okt 2010 | Europäische Technische Zulassung (ETA) |
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Siehe auch:
| 1. - Rohbau 11 - Befestigungstechnik 11.06 - Befestigungsmittel 11.09 - Sonstiges - Befestigungstechnik |



