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System Schröders Türen + Tore > Erstes nach DIN 18095 geprüftes Nachrüst-Rauchschutzsystem für Bestandstüren

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7. Nov 2011

Erstes nach DIN 18095 geprüftes Nachrüst-Rauchschutzsystem für Bestandstüren

Seit über dreißig Jahren steht der Name Schröders für Sicherheit und Qualität bei der Entwicklung moderner Türen und -tore. Das nachrüstbare Rauchschutzsystem trägt dieser langjährigen Tradition Rechnung.
Im Brandfall geht die weitaus größte Gefahr von den entstehenden Rauchgasen aus. Experten sehen daher in der Verhinderung der Ausbreitung von Rauchgasen den wichtigsten Sicherheitsfaktor im Brand- und Feuerschutz.
Feuerschutztüren älterer Bauart erfüllen diese Anforderung an den Rauchschutz in der Regel nicht. Bislang war es erforderlich, diese Türen aufwändig durch neue Abschlüsse zu ersetzen, obwohl die Bestandstüren in Ihrer Feuerschutzfunktion noch einwandfrei waren.
Anwendungsbeispiel für nachgerüsteten Rauchschutz im Luxushotel Westin Grand, Frankfurt a.M.
System Schröders hat als Lösung ein Verfahren entwickelt, das eine Nachrüstung von bestehenden Schutztüren mit umlaufenden Rauchschutzdichtungen ermöglicht:
Das erste nach DIN 18095 geprüfte Nachrüst-Rauchschutzsystem für Bestandstüren.
Es bietet erstmalig die Möglichkeit der vollwertigen Rauchschutznachrüstung für bestehende Türen. Dies können gleichermaßen ein- als auch zweiflügelige Feuerschutztüren aus Holz oder Stahl sein. Erreicht wird der Rauchschutz durch patentierte umlaufende Rauchschutzdichtungen "System Schröders".
Das System wurde vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Rauch- und Dauerfunktionsprüfungen geprüft. Ergebnis ist, dass die Anforderungen der DIN 18095 bei den nachgerüsteten Türen erfüllt werden.
Zoombild
Rauchschutzdichtung System Schröders
Beachtet werden muss, dass durch die Bauregelliste als Verwendungsnachweis für Rauchschutzabschlüsse ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde vorgeschrieben ist.
Die vorliegenden Prüfzeugnisse und Gutachten des Materialprüfamtes Nordrhein-Westfalen bestätigen, dass die nachgerüsteten Türen die Anforderungen der DIN 18095 technisch erfüllen. Sie stellen jedoch kein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis dar.
Sollte für die nachgerüsteten Türen ein baurechtlicher Verwendungsnachweis und eine Kennzeichnung mit einem Übereinstimmungszeichen gefordert werden, so ist daher eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Die zusammenfassenden Gutachten der MPA NRW finden Sie auf den entsprechenden Produktseiten unter www.nachruesten-rauchschutz.de.
Bei der Beantragung einer derartigen Zustimmung im Einzelfall verfügt System Schröders über umfangreiche Erfahrungen und unterstützt hierbei gerne.
Erhöhte Sicherheit sowohl für Flüchtende, als auch für Retter und Brandbekämpfer durch den nachrüstbaren Rauchschutz - System Schröders®.

Sonstige Neuheiten von System Schröders Türen + Tore

DatumBeschreibung
2. Jan 2012Pflicht für CE-Kennzeichnung bei Außentüren

Sonstige Neuheiten von System Schröders Türen + Tore