Die Aufzugsschachtentrauchung erfüllen zwei gesetzliche Bestimmungen:
Entrauchung im Brandfall
Lüftung im Bedarfsfall
Entrauchung von Aufzugsschächten:
Zugelassene Systeme mit Rauchmeldern sorgen für die sichere Rauchableitung im Brandfall. Gleichzeitig werden unnötige Wärmeverluste im Gebäude vermieden, da die Verschlusseinrichtung im Schachtkopf dauerhaft geschlossen ist und nur im Brandfall zur Entrauchung geöffnet wird.
Lüftung von Aufzugsschächten:
Zu den Lüftungsanforderungen zählen die Abfuhr der technischen Abwärme aus dem Aufzugsschacht und die Belüftung vom Fahrkorb im Falle einer Aufzugsstörung mit Personeneinschluss.
Der Einbau einer Aufzugsschachtentrauchungs-Anlage ist grundsätzlich bei allen Gebäuden mit Aufzug aus energieeffizienz- und sicherheitstechnischen Gründen eine lohnende Investition und staatlich über die BAFA gefördert.