Das charakteristische Merkmal der Perimeterdämmung ist, dass die Wärmedämmschicht außerhalb der Bauwerksabdichtung angeordnet wird.
Hohe Druckfestigkeit
Keine zusätzlichen Schutzschichten erforderlich
Einbautiefe gemäß Erddruck
Keine Abstandsvorschriften für vorbeifahrende Fahrzeuge
Keine Verschlechterung der Wärmeleitfähigkeit, da praktisch keine Feuchteaufnahme
Im Grundwasserbereich bauaufsichtlich zugelassen (Zulassungen Perimeterdämmung)
Styrodur® hat sich seit mehr als 50 Jahren bewährt
Gutachten über das Langzeitverhalten liegen vor
Verarbeitungsvorteile, da Styrodur® bei der Bodendämmung nicht aufwändig in Bitumen eingeschwemmt werden muss und bei der Wanddämmung keine zusätzlichen Schutzschichten benötigt
Keine besonderen Schutzmaßnahmen im frostgefährdeten Bereich erforderlich
Bei nichtbindigen Böden keine Dränung erforderlich
Einfache Montageverklebung, nur im Grundwasser ist eine vollflächige Verklebung der Platten und Plattenkanten sowie eine Verspachtelung der Plattenfugen erforderlich
Mit Styrodur® 2800 mit geprägter Oberfläche kann auch die Sockeldämmung ausgeführt werden
Die Oberflächenprägung von Styrodur® 2800 ermöglicht ein einfaches Verputzen im Sockelbereich
Gemäß den allgemeinen Bauartgenehmigungen von DIBt darf Styrodur® auch unter lastabtragenden Gründungsplatten verlegt werden, auch wenn diese bis maximal 3,50 m ins Grundwasser reichen
Für die Perimeterdämmung kann auch das Produkt Styrodur® 3000 BMB zur Anwendung kommen.
Styrodur® 3000 BMB ist eine Klima und Umwelt schonende Wärmedämmplatte – produziert gemäß dem vom REDcert2 zertifizierten Biomassenbilanz-Verfahren (BMB) der BASF.
Einsatz von erneuerbaren statt fossilen Rohstoffen bei der Herstellung
Einsparung von Ressourcen sowie Reduktion von CO2-Emissionen
Gleiche technische Eigenschaften wie herkömmliches Styrodur® 3000 CS / SQ
Die fachgerechte Ausführung der Gebäudeabdichtung ist die Voraussetzung für die Verlegung von Styrodur® in der Perimeterdämmung. Je nach Feuchtebeanspruchung werden für die Kellerabdichtungen nach DIN 18533 verschiedene Lastfälle unterschieden. Bei sogenannten weißen Wannen, aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton), sind keine zusätzlichen Abdichtungen erforderlich.
Wände im Erdreich können aus Beton, WU-Beton oder aus Mauerwerk mit Putz bestehen. Bauteile, die nicht wasserundurchlässig sind, müssen durch das Aufbringen einer Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18533 „Bauwerksabdichtungen“ abgedichtet werden. Die Ausführung der Bauwerksabdichtung ist abhängig von der Feuchtebeanspruchung.
Die Perimeterdämmung ersetzt nicht die Bauwerksabdichtung. Wände aus WU-Beton können ohne weitere Vorbehandlung direkt gedämmt werden.
Bis zum Verfüllen der Baugrube müssen die Styrodur®-Platten gegen Verschieben oder Verrutschen gesichert werden. Dies geschieht i. d. R. durch Verkleben an die abgedichteten Wände. Die Montageverklebung sorgt dafür, dass die Dämmplatten an der Wand kleben, bis sie später vom Erdreich angepresst werden. Es ist darauf zu achten, dass bei späteren Setzungen des Verfüllbodens keine schädlichen Schubspannungen an der Gebäudeabdichtung entstehen können.
Der Untergrund, auf den die Styrodur®-Platten aufgelegt werden, muss bei der horizontalen Perimeterdämmung eben und für die entsprechende Nutzung ausreichend tragfähig sein.
Bei der Feuchtigkeitsabdichtung ist die DIN 18533 „Bauwerksabdichtungen“ zu berücksichtigen.
Als Abdichtmaterial kommen Bahnen in Frage, die entweder durch Quellverschweißen oder durch Warmgasverschweißen verbunden werden können. Besonders empfehlenswert sind Abdichtungsbahnen auf Basis von ECB (Ethylencopolymerisat-Bitumen).
Styrodur® darf bis zu drei Lagen verlegt werden.
Die Gesamtdicke der Wärmedämmschicht kann bis zu 400 mm betragen.
Zulässig sind nur Extruderschaumplatten mit Stufenfalz (Styrodur® 3035 CS, Styrodur® 4000 CS, Styrodur® 5000 CS).
Styrodur® wird im Verband ohne Kreuzstöße verlegt.
Plattenlagen werden fugenversetzt verlegt.
Zwischen der Wärmedämmschicht und der Bodenplatte ist eine Trennschicht, z. B. eine PE-Folie zu verlegen.
Styrodur®-Platten dürfen nicht unter statisch tragenden Einzel- oder Streifenfundamenten eingesetzt werden.
Seitliche Wärmedämmung von Fundamenten mit Styrodur®
Fundamente können wegen des Wärmeschutzes und gegen Auffrieren seitlich mit Styrodur®-Platten gedämmt werden. So lässt sich auch bei Gründungen mit geringer Einbautiefe eine Frosteindringung unter den Gründungsbereich von beheizten Gebäuden verhindern
Styrodur® kann gemäß DIBt Bauartgenehmigung (Zulassungen Perimeterdämmung) auch als lastabtragende Wärmedämmung in bis zu drei Lagen unter Gründungsplatten eingesetzt werden.
Um Wärmebrücken zu vermeiden ist es sinnvoll, Styrodur® ganzflächig unter der Gründungsplatte zu verlegen. An diese wird direkt, ebenfalls wärmebrückenfrei, die aufgehende Perimeterdämmung der Kellerwand angeschlossen.
Bei einem Frostschirm wird die Wärmedämmung über den Bereich der Gründungsplatte hinaus verlängert, um Frostbildungen unter den Fundamenten oder Gründungsplatten zu vermeiden.
Styrodur®-Platten dürfen gemäß den DIBt Bauartgenehmigungen (Zulassungen Perimeterdämmung) auch im Bereich von ständig oder langanhaltend drückendem Wasser (im Grundwasser) bis zu drei Lagen verlegt werden, wobei die Styrodur®-Dämmung maximal 3,5 m bzw. 7,0 m in das Grundwasser eintauchen darf.
Abdichtung nach DIN 18533 mit Bitumenbahnen und -massen, Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen, Metallbänder, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sowie WU-Beton als „weiße Wanne“.
Platten in 2 bis 3 cm Abstand einsetzen und durch Einschieben dicht stoßen. Verlegung im Verband, Kreuzstöße vermeiden. Der umlaufende Stufenfalz sorgt für einen wärmebrückenfreien Fugenschluss.
Der Kellersockelbereich zwischen Oberkante Erdreich und aufgehendem wärmedämmenden Mauerwerk oder außen liegendem Wärmedämmverbundsystem muss gedämmt werden. Oberhalb des Erdreichs ist Styrodur® 2800 mit thermisch geprägter Oberfläche zu verwenden, wenn ein Verputzen dieser Flächen vorgesehen ist.
Bei der Herstellung von gedämmten Streifenfundamenten können Styrodur®-Platten direkt in die Schalung eingestellt und gegenbetoniert werden oder als verlorene Schalung zur Anwendung kommen.
Bei bewehrten Fundamenten sind zwischen Dämmung und Bewehrung flächige Abstandshalter zu verwenden. Bei Holzschalungen lassen sich die Styrodur®-Platten mit Breitkopfnägeln an den Schalelementen befestigen.
Zum Schutz der Perimeterdämmung ist im Normalfall eine Dränung nicht erforderlich. Bei besonderer Bodenbeschaffenheit, z. B. wasserundurchlässiger Bodenhorizont oder besonderer Lage des Gebäudes, z. B. am Hang, sind Dränmaßnahmen zur Ableitung des Oberflächen- und Sickerwassers vorzusehen.
In diesem Fall ist nach DIN 4095 „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen“ eine Gesamtdränmaßnahme durchzuführen. Sie besteht aus der Flächendränung der Wand, Dränrohren, einer Kiespackung, Filtervlies, Revisionsschächten und einem Anschluss an die Kanalisation oder einen Vorfluter. Eine Verlegung von Dämm-Dränplatten allein reicht nicht aus.