WC-Trennwände für die Nach- oder Umrüstung in Industrie- und Gewerbebetrieben.
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb ist mit eigenen WC-Anlagen auszustatten. Beträgt die Belegschaft mehr als fünf Beschäftigte, so sind die Anlagen für Männer und Frauen getrennt einzurichten und durch dauerhafte Beschriftung entsprechend zu kennzeichnen. WC-Anlagen bestehen aus WC-Zellen mit Spülaborten und Vorräumen mit Waschgelegenheiten. Die Anlagen für Männer erhalten außerdem Urinalstellen. Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Grundlagen findet man in der Arbeitsstättenverordnung, Schulbaurichtlinien der Länder, bzw. Bauordnungen und Richtlinien der Länder.