Glasverbundtüren sind 50 - 70 mm dick, ausgestattet mit Standardbeschlägen, wie Edelstahldreirollenbändern, Einsteckschlössern, verdeckten Türschließern, Bodendichtungen und Drückergarnituren mit Standard-Rosetten.
Die Glasscheiben grenzen direkt an die Türkanten, so dass das Rahmenprofil nicht sichtbar ist. Der statisch wirksame Rahmen aus Aluminium oder Holz ist zwischen den Scheibenflächen integriert und nimmt die Beschläge auf.
Ausführungen: Drehflügeltüren, Schiebetüren, Seitenteile, selbsttragende und rahmenlose Glaswände.
Schallschutz: Glasverbundtüren erreichen mit Bodendichtungen Schallschutzwerte von Rw,P 37dB, als Glasverbundseitenteile und als Festverglasung auch 42dB.
Brandschutz: 1- und 2-flügelige Türen sind als Brandschutztüren mit Feuerwiderstandsklasse T30 / EI30 in Verbindung mit Küffner-Aluzargen geprüft, sowie als Glasverbundfestverglasung F30 / EI30 mit VKF–Zulassung in der Schweiz registriert.
Glasverbundtür, 1 oder 2–zweiflügelig mit Geh- und Standflügel
Glasverbundseitenteil/Oberlichtblende ohne zusätzliches Pfosten- oder Kämpferprofil
Glasverbundfestverglasungen für Seitenteile oder rahmenlose Glaswände
Die rückseitige, innenliegende Randemaillierung setzt wahlweise zurückhaltende oder auch farbige Akzente. Sie ist in verschiedenen Standardfarben erhältlich. Die Gläser selbst sind transparent, transluzent, satiniert, oder farbig bedruckt lieferbar.
Weiterführende Informationen: Broschüre "Flächenbündige Glasverbundtüren"