Für die Gebäudetechnik gibt es bauordnungsrechtlich - je nach Einbausituation - drei Schutzziele: Schutz von Rettungswegen, Funktionserhalt von Leitungsanlagen, Abschottungen von Rohren und Kabeln
Lüftungs- und Entrauchungsanlagen als selbständige Konstruktionen oder nachträgliche Verkleidungen
Kanäle für elektrische Leitungen- als Installationskanäle für den Funktionserhalt
Abschottung von Rohr- und Kabeldurchfrührungen in Massivbauteilen oder Metallständerwänden
Sonderbauteile für besondere brandschutztechnische Anforderungen