Rauchschutztüren schützen vor heißen und giftigen Rauchgasen und vermindern bzw. unterbinden von vornherein die damit einhergehenden Risiken.
Die Rauchschutztüren von Teckentrup Door Solutions sind nach EN 1634-3 geprüft, sie verfügen über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse nach DIN 18095-1 (nur RS-1/2-62) und erfüllen die Anforderungen der zukünftigen europäischen Normvorgaben: S200 nach EN 13501-2. Bricht in einem Raum Feuer aus, werden die nach DIN 18095 geprüften Rauchschutztüren automatisch von Türschließern geschlossen. Dreiseitige Spezialdichtungen und eine der Nutzung angepasste Bodendichtung verhindern sicher den Durchtritt von Rauch.
Rauchschutztüren müssen überall dort eingebaut werden, wo ihr Einsatz nach bauaufsichtlichen Vorschriften für Rauchschutztüren verlangt werden.
Teckentrup Türen werden in privaten, öffentlichen und industriellen Bereichen eingesetzt. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen werden ebenso damit ausgerüstet wie Kliniken, Kinos, Betriebe, Büros, Großgaragen und Schulen .
Die Stahl-Rauchschutztür RS-1/2 ist geprüft nach DIN 18095 (EN 1634-3). Die Rauchschutztür ist ein- oder zweiflügelig erhältlich, die Anschlagart ist DIN rechts.
Das Türblatt ist 62 mm dick und 3-seitig gefälzt. Türblatt und Zarge sind verzinkt, pulverbeschichtet grundiert in Grauweiß – ähnlich RAL 9002.
1- und 2-flügelig
Dünnfalz
optional mit Verglasung
rauchdicht nach EN 1634-3/ DIN 18095
einbruchhemmend nach DIN EN 1627, RC 2, RC 3
schalldämmend EN ISO 10140/717-1 bis Rw 38 dB
ATEX Richtlinie 2014/34/EU
Weitere Herstellerinformationen Rauchschutztür RS-1/2 "Teckentrup 62" |