Die Belegreifgrenzwerte von Estrichen mit UZIN Estrichzusatzmitteln entsprechen den anerkannten Regeln bzw. dem Stand der Technik (2,0/1,8 CM-% bzw. 80/75 % r. F., unbeheizt/beheizt), so dass kein Anlass für Bedenkenanmeldung besteht. Der Bauherr muss somit weder den Bodenleger über eine Sonderkonstruktion informieren, noch muss er die Bodenbelagsverlegung explizit freigeben.
Die Estrichzusatzmittel UZIN AS 51 Express und UZIN AS 52 Liquid mindern den Wasserbedarf und verkürzen die Wartezeit bis zur Belegreife von normgerechten Estrichen:
Verbundestriche nach DIN 18 560 – Teil 3
Estriche auf Trennlage nach DIN 18 560 – Teil 4
Estriche auf Dämmschicht nach DIN 18 560 – Teil 2
Heizestriche auf Dämmschicht nach DIN 18 560 – Teil 2
Warmwasser-Fußbodenheizung
Pulverförmiges, hochwirksames Estrichzusatzmittel zur Herstellung von konventionellen Calciumsulfat- und Zementestrichen.
Reduziert den Wasserbedarf
Für den Innen- und Außenbereich
Lösemittelfrei
EMICODE EC 1 PLUS / Sehr emissionsarm
Festigkeit mind. C25-F5 (mit 50 kg Zement)
Belegreif nach 12 bis 14 Tagen*)
Flüssiges, hochwirksames Estrichzusatzmittel zur Herstellung von Zementestrichen.
Reduziert den Wasserbedarf
Für den Innen- und Außenbereich
Festigkeit mind. C25-F5 (mit 50 kg Zement)
Lösemittelfrei
EMICODE EC 1 PLUS / Sehr emissionsarm
Begehbar nach 24 Stunden
Funktionsheizen 3 Tage nach Einbau
Belegreif nach 12 bis 14 Tagen*)
Das Estrichzusatzmittel UZIN AS 51 Express reduziert den zur gewünschten Mörtelkonsistenz benötigten Wasserbedarf. Es findet keine beschleunigte oder zusätzliche Wasserbindung durch den Normalzement statt.
Die „beschleunigende“ Wirkung durch die Verkürzung der Zeit bis zur Erreichung der Feuchtegrenzwerte für die Belegreife, tritt durch einen reduzierten Anmachwassergehalt ein.