1. Gelände
Die Barrierefreiheit erfordert eine konsequente geländesensible Einbettung in die Umgebung; vom Straßenanschluß des Grundstücks über die Eingangssituation der Haustüre, dem Zugangsbereich zum großen Garten und der Terrasse, wie auch hinsichtlich Umstiegsmöglichkeiten von Rollstuhl zu Kfz, sind alle erforderlichen Pflaster- und Bodenbelagsarbeiten nahtlos angeglichen. Die Aussenbereichsgestaltung bzw. die Entwässerung der befestigten Flächen bleibt innerhalb einer rollstuhlfreundlichen max. Neigung von 2 %.
2. Haupt- und Nebengebäude
Die Barrierefreiheit legt auch eine enge Verzahnung des Haupt- und Nebengebäudes bzw. des Holzanbaus nahe. Aufgrund der schwellenlosen Haustüre mit magnetischer Entwässerungsschiene ist es ratsam, Witterungseinflüsse in diesem Bereich gering zu halten. Das Carport stellt hier neben dem überdachten Stellplatz auch die Ein- und Zuwegungs-Überdachung dar. Als Holzanbau ermöglicht es weiterhin die einfache Integration von Hilfsmitteln wie z. B. die Sprossenwand, die hier zum Umstieg in verschiedene Rollstühle oder ins Auto benötigt wird. Barrierefreiheit sollte selbstverständlich und gestalterisch unauffällig gewährleistet werden; dies galt auch für Bad und Küche.
3. Ökologie
Die Pflaster- und Dachflächen entwässern in das Grundstück, so dass eine neutrale Grundwasserbilanz gewährleistet wird. Die bekiesten Flachdächer dienen als Dachterrassen bzw. auch als Reserveflächen für eine evtl. spätere Aufstockung; die oberste Flachdachebene dient einer optimal südausgerichteten Solarthermieanlage.