Hierfür sollte das Gebäude den heutigen Standards und eigenen Bedürfnissen anpasst werden.
Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der Gebäudesubstanz und den inhaltlichen Erfordernissen, wurden die Vorgaben ohne äußerlich erkennbare Veränderungen umgesetzt und realisiert.
Im Zuge der Baumaßnahme konnten im Erdgeschoss die Eltern der Bauherrin weiterhin wohnen bleiben und die neu geschaffene, eigenständige Wohneinheit nutzen.
Im Obergeschoss und dem neu ausgebauten Dachgeschoss leben die Bauherren mit ihren beiden Kindern. Drei Generationen unter einem Dach !
Folgende Maßnahmen wurden geplant und erforderlich:
Der vorhandene erd- und eingeschossige Anbau blieb im Wesentlichen erhalten, aber um einen Außenaufgang zur Wohnung der Bauherren ergänzt und innenräumlich neu organisiert.
Für den erforderlichen Dachgeschossausbau wurde die vorhandene Dachkonstruktion bis auf die Schieblinge am Übergang zum Bestandsmauerwerk zurückgebaut und durch eine neue, den statischen, energetischen und konzeptionellen Vorgaben entsprechende Konstruktion ersetzt.
Bei dieser Maßnahme blieben beide Giebeldreiecke und somit auch die Dachneidung unverändert erhalten.
Straßenseitig wurden konzeptionell vier Dachflächenfenster erforderlich.
Durch die Nutzung der o.g. Schieblinge sowie die statisch und energetischen Anforderungen hat sich der Dachaufbau um ca. 20cm erhöht. Dies bleibt durch die unveränderten Giebelwände und einer detailierten, am Bestand orientierten Trauf- und Ortgangausbildung nahezu völlig unauffällig.
Vom öffentlichen Straßenraum aus sind keine erkennbaren Veränderungen wahrzunehmen.
Die bestehenden Fenster wurden durch neue ersetzt, deren Unterteilung nach Vorgaben und in Absprache mit der Dorferneuerung zu einem harmonischen Gesamtbild entwickelt wurde.
Die neue Dachkonstruktion ermöglicht eine großzügige und großräumige Anordnung von Küche – Ess – Wohnbereich im Dachgeschoss. Dadurch konnte das bisherige Obergeschoss nahezu unverändert auch weiterhin als private „Schlafebene“ genutzt werden.
Demzufolge konnte hier auch konzeptionell auf eine Veränderung der Befensterung verzichtet werden und alle Bestandsöffnungen unverändert erhalten bleiben – das harmonische äußere Erscheinungsbild bleibt damit gewahrt !
Um die Wohnqualität zu erhöhen, wurde hofseitig im Dachgeschoss ein kleiner Balkon als Loggia integriert.
Fazit:
Im Straßenraum sind nur die ausgetauschten Fenster mit der abgestimmten Unterteilung sowie die neu detailierten Traufen und Ortgänge als einzig wahrnehmbare Veränderungen im Vorher-Nachher-Vergleich erkennbar.
Alle anderen Anpassungen erfolgten bewusst unter größtmöglicher Wahrung des Gebäudebestandes OHNE äußerlich wahrnehmbare Veränderungen.
Die Entwicklung der beiliegenden Konzeption wurde unter dieser Vorgabe [„keine Veränderungen der Außenfassaden“] entwickelt, diskutiert und immer wieder hinterfragt.
Hierin lagen und liegen die Bemühungen und das Verständnis der Bauherren und deren [Schwieger-] Eltern gegenüber dem "Familienwohnsitz".
Der nun nutzbare Wohnraum im Dachgeschoss des elterlichen Wohnhauses bietet der jungen Familie mit ihren beiden Kindern die Möglichkeit, gemeinsam mit den [Groß-] Eltern „unter einem Dach“ zu wohnen – in der sechsten Generation.