Genehmigungsgrundlagen:
- Noch möglich bebaubare Grundstücksfläche 28 m2, maximal 2 Geschosse
- Gem. Ortbausatzung: Maximale Bebaubarkeit der Traufe (Bestand) 25% = 2,40 m
formaler Ansatz:
Der Anbau als Würfel mit Kantenlänge von 5 m freischwebend:
- aufgeständert - abgerückt vom Bestand (1,50 m)
- mit Lichtfuge abgesetztes Zelt-Dach: (eigenständiger Baukörper als vermittelndes Element zum Bestand und der Nachbarbebauung als Ziegeldach ausgeführt)
Erschließung:
- EG Zugang/ Treppe/ Steg OG: in verglastem Verbindungselement um die charakteristische Gaube (Bestand) zu erhalten (= Kopffreiheit an Gaubentraufe) wurde die Treppe/ Steg um 2 Stufen abgesenkt (und wird zur Sitzmulde)
Bauherrenwünsche/ Raumprogramm und Lösungsansatz
2 geschossiger Anbau
EG
- Essbereich (im Alltag) für 6 Personen
- Offenheit zum Garten = Lichtband in Küche zwischen Arbeitsplatte/ Oberschränken und 2 flg.Terrassentür
- die Küche als Treff- und Mittelpunkt der Familie / Freunde = neue Erschließung (Treppe/ Steg) beginnt bzw. endet in der Wohnküche und erweitert den Raum zum Flur OG (und dessen Sitzmulde)
- mit kleinem WC = nicht direkt vom Raum einsehbar
OG
- Elternschlafzimmer = Raumhöhe ( durch offenes Dach) und umlaufende Lichtfuge ermöglicht ein Minimum an Flächenbedarf bei gleichzeitiger Luftigkeit
- kleiner Arbeitsplatz = Abtrennung zum Schlafbereich mittels nicht raumhohem Element (bis BrH Lichtfuge) damit die luftige Raumwirkung erhalten bleibt = trotz raumhoher (flurseitig) Verglasung ist das Bett (durch Paravantelement) vom Flur, Treppe oder Steg nicht einsehbar.