bei gegenüber der vorgefundenen Bestandsstruktur reduzierter Bebauungsdichte nach dem Einfügegebot nach § 34 BauGB vor. Dabei fand eine formale Neuinterpretation von Vorbauten im Rahmen der öffentlichrechtlichen Zulässigkeit der Überbaubarkeit öffentlichen Straßenlands statt. Die innerstädtische Baulückenschließung schafft in zwei Bauabschnitten 38 nachhaltige, barrierefreie und kostengünstige Eigentumswohnungen. Die flexible Kombinierbarkeit einzelner
relativ kompakter 2-4 Zimmer-Nutzungseinheiten miteinander, horizontal und vertikal, schafft Perspektive für den gesamten Lebenszyklus der Familie im zeitlichen Verlauf.