Das Neue Altonaer Rathaus mit seiner markanten weißen Fassade erinnert optisch an ein Schloss oder ein Opernhaus, dient jedoch als Sitz der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes.
Ursprünglich wurde das Gebäude im Jahr 1844 als Bahnhof errichtet, anlässlich der Eröffnung der Christian-VIII.-Ostseebahn. Zu dieser Zeit war Altona die zweitgrößte Stadt im dänischen Gesamtstaat und Heimat zahlreicher wohlhabender Bürger, darunter hochrangige Beamte, Mitglieder des Magistrats, Adelige und Kaufleute. Entlang der benachbarten Alleen Palmaille und Elbchaussee entstanden repräsentative Villen.
Ab 1891 wurde der Bahnhof in ein Rathaus umgewandelt. Nach den Entwürfen von Stadtbaurat Joseph Brix und Stadtbaumeister Emil Brandt entstand zwischen 1896 und 1898 ein vierflügeliger Bau im Stil barocker Schlossarchitektur. Das Giebelrelief von Carl Garbers und Ernst Barlach zeigt Altona als Boot in stürmischer See, beschützt von einem Schutzengel.
Die klassizistisch geprägte Südfront des Gebäudes stammt noch aus der Zeit des Bahnhofs und beherbergt heute das Standesamt, das aufgrund seiner Lage am Altonaer Balkon besonders beliebt für Trauungen ist.
Vor der Nordseite des Gebäudes befindet sich seit 1898 das Kaiser-Wilhelm-Denkmal – ein Reiterstandbild von Kaiser Wilhelm I., geschaffen vom Berliner Künstler Gustav Eberlein. Es erinnert an die Zeit ab 1867, als Preußen die Verwaltung über Schleswig-Holstein und Altona übernahm.
Während des Zweiten Weltkriegs wurde das Rathaus stark beschädigt, wodurch große Teile der Innenausstattung verloren gingen. Erhalten geblieben sind vier Wandgemälde von Ludwig Dettmann, die heute im Altonaer Museum ausgestellt sind.
Seit Mai 2005 wird das Gebäude gemeinsam mit dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal ab Einbruch der Dunkelheit bis 1 Uhr nachts beleuchtet.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes
Der Eigentümer des Gebäudes plant auf Grundlage eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes, das als bautechnischer Nachweis gemäß § 68 der Hamburgischen Bauordnung dient, die Umsetzung folgender Maßnahmen:
- Einrichtung von Brandschutzbereichen in den Nord-, Ost-, Süd- und Westflügeln zur Begrenzung der Brandausbreitung und zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Löschmaßnahmen
- Einbau zusätzlicher Brand- und Rauchschutztore in bislang nicht abgeschotteten Treppenräumen sowie vor Räumen mit besonderer Nutzung
- Ertüchtigung von Trennwänden in Räumen mit erhöhter Brandlast zu feuerbeständigen Wänden gemäß F90-AB
- Installation zusätzlicher Rauchschutztore (T-RS) zur Bildung von Rauchabschnitten