Ab dem 30.06.2026 wird’s ernst: Bis zu diesem Termin müssen Städte mit über 100.000 Einwohnern spätestens eine kommunale Wärmeplanung vorlegen – und das hat direkte Auswirkungen auf Hausbesitzer!
Denn: Liegt eine solche Planung vor, greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Werden Heizungen noch vor Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung erneuert, greift die 65%-Regel noch nicht. Stattdessen profitieren Hausbesitzer von einer Übergangsregel: der Biogastreppe. Diese erlaubt weiterhin den Einbau moderner Gasheizungen – mit einer schrittweisen Beimischung klimaneutraler Gase:
15 % Biogas ab 2029
30 % ab 2035
60 % ab 2040
Das gibt Investoren und Immobilienbesitzern Planungsfreiheit und Versorgungssicherheit.
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